EHE-, PARTNERSCHAFTS- UND FAMILIENRECHT

Ehevertrag:

Rechtzeitig vorbeugen – vor und während der Ehe, kann durch den geeigneten Vertrag zwar keine seelischen Schmerzen vermeiden, jedoch Ihre wirtschaftliche Existenz sichern, oder finanzielle Einbußen ersparen.

Egal, ob Sie überlegen zu heiraten oder bereits verheiratet sind, es gibt viele Fragen rund um das Ehe- und Familienrecht.

  • Vermögensaufteilung
  • Kauf eines Eigenheimes
  • Partner im Mietvertrag
  • Scheidungsvergleich

und vieles mehr.

 

Familienvorsorge:

Damit Sie selbst entscheiden können, wer über Sie bestimmen kann und wer nicht, hat der Gesetzgeber das Recht eingeräumt, bereits im Voraus Vorsorge zu treffen.

Einer allfälligen, späteren Sachwalterschaft kann somit vorgebeugt werden.

Dazu gehört unter anderem die Errichtung einer Vorsorgevollmacht und Angehörigenvertretung, die bestimmten Formvorschriften unterliegen.

Zu deren Gültigkeit bzw. Wirksamkeit bedarf es der Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis.

Ihr Notar berät Sie auch über die rechtlichen Möglichkeiten im Rahmen einer Patientenverfügung.

Zwingende Formvorschriften in familienrechtlichen Angelegenheiten:

In manchen Angelegenheiten muss der Notar von Gesetzes wegen hinzu berufen werden.

Zum Beispiel:

  • Zustimmungserklärungen bei medizinisch unterstützten Fortpflanzung (künstliche Befruchtung).

Wir helfen Ihnen gerne bei einem persönlichen Beratungsgespräch!

Hier kommen Sie zum Kontakt!